Elternbeirat
Warum gibt es den Elternbeirat?
Laut Art. 2 Abs. des BayEUG wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der Schulen alle Beteiligten, insbesondere Schule und Elternhaus, vertrauensvoll zusammen. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern und damit ein Organ der Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Wer ist im Elternbeirat?
Der Elternbeirat umfasst 12 Mitglieder und wird alle zwei Jahre von der gesamten Schulelternschaft des Gymnasiums gewählt. Sie finden am Seitenende die Mitglieder des Elternbeirats für den Zeitraum2011 bis 2012.
Sie erreichen den Elternbeirat per E-Mail unter plateneltern@gmx.de.
Was macht der Elternbeirat?
- wahrt die Interessen der Eltern hinsichtlich Bildung und Erziehung
- vermittelt zwischen Eltern und Lehrern
- informiert und berät Eltern in schulischen Angelegenheiten, ist z.B. auch anwesend bei Elternsprechabenden und am
Tag der offenen Tür
- organisiert Nachhilfeunterricht (
Schüler helfen Schülern
); die aktuellen Informationen (2011/12) können auch in Form von zwei pdf-Dokumenten " Info für Nachhilfeschüler" und "Info für Nachhilfelehrer" heruntergeladen werden.
- unterstützt bedürftige Schüler bei schulischen Veranstaltungen (Schüleraustausch, Klassenfahrten)
- bestimmt mit bei gewissen Schulangelegenheiten wie z.B. bei Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten, Schüleraustausch
- ist im Schulforum vertreten, einem Gremium aus jeweils zwei Vertretern, der Lehrer, der Schüler und des Elternbeirats sowie dem Schulleiter
- unterstützt die Schule bei der Ausstattung, soweit staatliche Gelder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen
- bietet die Möglichkeit an, ein Schließfach zu mieten (genaueres unter Schliessfach.pdf)
- regt Baumaßnahmen an wie z.B. Schallschutz in der Pausenhalle und fördert die Verschönerung der Schule z.B. Brunnen in der Pausenhalle
- ist Mitglied in der ARGE-Ansbach, einer Vereinigung der Elternbeiräte mittelfränkischer Gymnasien sowie der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV), die die Interessen der Eltern z.B. gegenüber dem Kultusministerium vertritt. Über den LEV können die Eltern auch verschiedene Informationsschriften erhalten
