Platen-Gymnasium Ansbach

Platen-Gymnasium Ansbach

Neuigkeiten aus dem Schulalltag!

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Dieser Text geht zu Beginn jedes Schuljahres an alle Eltern von Schülern am Platen-Gymnasium.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler! 

Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 grüße ich Sie und Euch im Namen des Platen-Gymnasiums Ansbach sehr herzlich. Ein besonderer Gruß gilt unseren neuen Fünftklässlern und ihren Eltern. Zurzeit besuchen 352 Schülerinnen und 684 Schüler unser Platen-Gymnasium. In unserem Schulgebäude sind außerdem zwei Klassen des sozialen Zweiges der Berufsoberschule Ansbach mit ihren Lehrkräften untergebracht. Uns allen wünsche ich einen erfolgreichen und harmonischen Verlauf dieses Schuljahres. 

Allerdings stehen wir alle zu Beginn dieses Schuljahres unter dem Eindruck des schrecklichen Anschlags am Gymnasium Carolinum. Wir alle waren und sind tief erschüttert und betroffen, dass nach der unvorstellbaren Tat von Winnenden wieder und diesmal in unmittelbarer Nähe ein Schüler eine solche Tat in seiner Schule beging. Unser Mitgefühl gilt der gesamten Schulfamilie des Carolinum und insbesondere den Opfern und ihren Angehörigen.

Auch wir Platenser, das heißt Ihr Schüler und Sie als Eltern, unser Verwaltungspersonal und wir Lehrkräfte, werden uns bemühen müssen das Vertrauen in die Schule als einen sicheren Ort des Lernens und des Lebens wiederherzustellen. Wie an allen Gymnasien in Bayern so existiert auch an unserem Platen ein Sicherheitskonzept, um im Falle einer Katastrophe möglichst rasch und richtig reagieren zu können. Die einhellige Meinung aller Experten ist aber: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgendwo! Umso wichtiger ist präventives Handeln, um zu verhindern, dass junge Menschen in Situationen geraten, die sie zu solch verzweifelten Taten veranlassen. Dazu gehört vor allem eine Kultur des Mitfühlens und des Hinsehens, der sich alle Mitglieder der Schulfamilie verpflichtet fühlen sollten. Nur wenn wir unsere Mitmenschen mit ihren individuellen Eigenheiten so akzeptieren wie sie sind, nur wenn wir uns tagtäglich umeinander kümmern, können psychische wie physische Verletzungen, Isolation und Verzweiflung frühzeitig erkannt oder gar vermieden werden.

In diesem Sinne bauen wir auch in diesem Schuljahr auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. So können wir unser gemeinsames Ziel, die uns anvertrauten Kinder zu fördern und zu bilden, am besten erreichen. 

In bewährter Weise wenden wir uns zu Schuljahresbeginn auf diesem Wege an Sie, sehr verehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, um Sie über wichtige Abläufe des Schulalltags sowie über Neuerungen zu informieren, die für Sie von besonderem Interesse sein dürften und um deren Beachtung wir Sie bitten möchten. 

 

•1.             Personalveränderungen zum Schuljahr 2009/10

Ein Schuljahr hat begonnen, das wieder in ganz unterschiedlichen Bereichen von verschiedenen Veränderungen - kleinen und großen - geprägt sein wird. Das Platen-Gymnasium ist nach vielen Jahren wieder zur Seminarschule ernannt worden und damit das einzige Gymnasium mit Seminarbetrieb in Westmittelfranken. Wir dürfen deshalb neunzehn junge Studienreferendarinnen und Studienreferendare begrüßen, deren zweijährigen Vorbereitungsdienst in den Fächern Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte wir federführend begleiten. 

Nach der Freistellungsphase der Altersteilzeit wurden die ehemalige Schulleiterin, Frau OStDin Dr. Fuchshuber-Weiß, und Herr StD Hülsewig Axel (E, Sm) in den endgültigen Ruhestand versetzt, und zum selben Zeitpunkt wechselten Frau OStRin Dr. Gisela Wimmer (D, Ge, Sk) und Herr StD Paul Gerhard Schamberger (D, Ge, Geo, Sk) in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Mit Ablauf des Schuljahres 2008/09 trat auch Herr Diplomsportlehrer Erich Holzinger seinen wohlverdienten Ruhestand an, nachdem er bereits zum Schulhalbjahr die Altersgrenze erreicht hatte.

Für dieses Schuljahr befinden sich Frau StRin Kathrin Rohtla (D, Geo) und Herr StR Klaus Peter Löffladt (M, Ev) in Elternzeit. Wegen auslaufender Verträge haben Herr Dipl.-Ing. Heinrich Ehrenfried (M) und Herr AR Dr. Markus Mülke (L) das Platen-Gymnasium verlassen. Wegen Beendigung ihrer Abordnung kehrte Frau Grundschullehrerin Gertrud Doll (M, NT) an die Friedrich-Güll-Schule zurück.

Auch für einige Studienreferendarinnen und Studienreferendare endete die Tätigkeit an unserer Schule: StRefin Hannah Köhnlein (Ku), StRefin Christine Reff  (D, F, Eth), StRefin Stefanie Wager (E, K),  StRef Thomas Bauer (E, Geo) und  StRef Alexander Zänglein (D, Ge).

Auf eigenen Wunsch wurden folgende Lehrkräfte an andere Schulen versetzt: Herr StR Alexander Berger (D, E), Frau StRin Katharina Schallmaier (E, Sw), Frau StRin Elke Kopf (D, Geo) und Frau OStRin Dr. Cornelia Kirchner-Feyerabend (E, G).

Die Schulfamilie des Platen-Gymnasiums dankt den Lehrkräften für Ihren steten Einsatz zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler und wünscht ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute. 

Wir freuen uns, dass Frau StRin Birgit Voß-Keller (D, Ev) aus ihrer Beurlaubung zurück gekehrt ist. Im Namen der Schulfamilie des Platen-Gymnasiums begrüßen wir außerdem folgende neue Lehrkräfte:

Frau StRin Kathrin Arlt (B, C), Frau StRin Mirjam Blank (WR, Geo), Herr StR Markus Döllinger (E, F), Herr StR Benedikt Dorbath (K, L), Frau StRefin Jessica Durlak (B, C), Herr StD a.D. Wilhelm Enghardt (L), Frau StRefin Katja Eschrich (E, Sw), Herr StRef Patrick Götz (E, F), Frau StRin Juliane Günther (D, G), Frau StRefin Barbara Guggenberger (D, K), Frau LAss Kristina Häßler (E, G), Frau Lehrerin Karola Henninger (M, NT), Herr StRef Kevin Kandler (E, Geo), Frau StRin Corina Kim-Adamik (D, G), Frau Lehrerin Nicola Knott (D, M, Spo, NT), Herr StR Stephan Knott (E, Geo), Herr Stud. Gerd König (L), Herr StR Richard Leinstein (D, E), Herr OStR Michael Lessing (D, G), Frau StRin Rana Sahin (E, Geo), Herr StRef Tobias Schlinck (E, G), Frau StRin Claudia Tischler (Ku), Herr StRef Stefan Zimmer (E, G). 

Wir wünschen den neuen Lehrkräften alles Gute für ihre Arbeit an unserer Schule und hoffen, dass sie sich schnell bei uns eingewöhnen mögen. 

Im Bereich der Personalversorgung sind dies also wieder große Veränderungen, die das neue Schuljahr mit sich gebracht hat.  -  Und weitere werden leider folgen, wenn beispielsweise die zugewiesenen Studienreferendarinnen und Studienreferendare ihren Zweigschuleinsatz zum Schulhalbjahr beenden werden und an ihre Seminarschulen zurückkehren müssen. Immerhin dürfen wir froh sein, dass durch die Zuweisungen neuer Lehrkräfte der Pflichtunterricht an unserer Schule praktisch in vollem Umfang erteilt werden kann und auch ein umfangreiches Angebot an Wahlunterricht besteht. Gleichwohl mussten auch wir dem bayernweiten Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern Tribut zollen und in verschiedenen Jahrgangsstufen relative große Klassen bzw. Gruppen einrichten. Laut Auskunft des Kultusministeriums sind die Bewerberzahlen sukzessive gestiegen, so dass halbjährlich mit einer Entspannung der Personalsituation gerechnet wird.

 

•2.             Mittagsverpflegung und Mittagsbetreuung im Schuljahr 2009/10

Wie im letzten Schuljahr können prinzipiell alle Schülerinnen und Schüler, an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Auf Beschluss des Schulforums wird die Mittagsverpflegung wie auch der Pausenverkauf ab diesem Schuljahr von der Bäckerei Rager übernommen. Damit sind ein geregelter Ablauf der Verköstigung von Montag bis Freitag in der ersten Pause sowie eine Mittagsverköstigung von Montag bis Donnerstag (jeweils von 12.15 - 13.45 Uhr) gewährleistet. Der komplette Pausenverkauf findet nur noch in der Mensa statt. Eine Vorbestellung von Essen ist nicht notwendig. Produkt- und Preislisten hängen im Schulhaus aus. Für Wünsche und Anregungen steht das Fachpersonal der Bäckerei Rager vor Ort gerne zur Verfügung.

Während der Pausen stehen verschiedene Getränkeautomaten zur Verfügung. Neben Mineralwasser, Saftschorlen und Tees sind auch Milchprodukte erhältlich, die unser Angebot an gesunden Nahrungsmitteln ergänzen. Die Milchprodukte werden in recyclebaren Bechern verkauft. Halten Sie bitte Ihre Kinder dazu an, die benutzten Becher an den dafür vorgesehenen Stellen wieder abzustellen.

 

Unsere bewährten Betreuungsangebote führen wir in der Mittagszeit (13.00 - 13.40 Uhr) weiter.

Bei der Mittagsaufsicht wird die verantwortliche Lehrkraft von unseren Tutoren unterstützt. In der Sporthalle führt eine Sportlehrkraft die Aufsicht.

   Silentiumbereich (Raum C 21):             Lesen, Stillbeschäftigung, Hausaufgaben  (Mo. - Do.)

   Spielbereich (Raum C 20):                                Partner- und Gesellschaftsspiele  (Mo. -  Do.)

   Sport + Bewegung (Untere Sporthalle):  Einzelsportarten, Mannschaftssportspiele  (Mo. / Di.)

 Stützpunktsport (untere Sporthalle):      Tischtennis für die Jahrgangsstufen 5 + 6 (Fr.) 

   Stützpunktsport (obere Sporthalle):       Basketball für die Jahrgangsstufe 5 (Fr.) 

Im Rahmen des Programms „Mentor Sport nach 1" findet jeweils am Donnerstag von 13.45 - 15.15 Uhr in der oberen Sporthalle ein Pluskurs Volleyball statt, der auch für ältere Schülerinnen und Schüler geeignet ist. 

Für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen findet das Projekt „Lernen lernen" statt. Frau Lehrerin Henninger wird wöchentlich (jeweils Mittwoch von 14.30 bis 15.15 Uhr) Ihre Kinder darin unterweisen, wie sie leichter und besser lernen können. Dieser Unterricht wechselt während des gesamten Schuljahres für die Klassen 5a mit 5e in einem jeweils dreiwöchigen Rhythmus ab. Im Oktober beginnen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5d. Entsprechende Anmeldeschreiben sind Ihnen bereits zugegangen.

Falls Sie Probleme bei Ihrem Kind während der Übergangsphase von der Grundschule auf das Gymnasium feststellen, können Sie die oben angegebene Zeit (möglichst nach vorangegangener Anmeldung) gerne auch als Elternsprechstunde bei Frau Henninger in Anspruch nehmen.  

Natürlich kann die Mittagszeit auch im Rahmen unserer bewährten Projekte „Schüler helfen Schülern" oder „Starthilfe" genutzt werden. Für diese Zwecke werden wir Räume im Schulhaus zur Verfügung stellen.

 

Das Projekt „Schüler helfen Schülern" hat zum Ziel, eventuelle Lernschwierigkeiten möglichst frühzeitig durch die Zusammenarbeit von älteren mit jüngeren Schülerinnen und Schüler abzufangen. Unser Vermittlungsangebot bei „Schüler helfen Schülern" richtet sich vor allem an die Schüler der Klassen 5 - 9. Sie können sich bei Lernproblemen an Frau Schreiber vom Elternbeirat wenden (Tel. 0981 / 13137 oder E-Mail an: schuelerhilfe-platen@gmx.de) und sich einen Nachhilfe gebenden Schüler aus der Jahrgangstufe 10 oder höher vermitteln lassen. Sobald von beiden Seiten die Zusammenarbeit per Telefon bzw. E-Mail bestätigt worden ist, wird auch Kontakt zur Fachlehrkraft Ihres Kindes hergestellt. Gemeinsam kann dann geklärt werden, wo die Probleme des Schülers liegen und was speziell eingeübt werden muss. Für diese Betreuung bittet die Schule nur geeignete Schüler mit entsprechend guten Noten um ihre Mithilfe und benennt sie dem Elternbeirat.

Die Kosten pro Nachhilfestunde sollten zwischen 8 und 10 Euro liegen, je nach Jahrgangsstufe und Absprache zwischen Ihnen und dem Nachhilfe erteilenden Schüler. Die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen beiden. Wir bitten Sie lediglich, im Vermittlungsfall dem Elternbeirat eine einmalige Spende von mindestens 5 € zu überweisen (Konto-Nr. 60070, BLZ 76560060 Gewerbebank Ansbach, Stichwort „Schüler helfen Schülern"), damit wir die Anschaffung von geeigneten Materialien (z.B. Übungshefte und CDs) für dieses Zusatzangebot sicherstellen können.

Genauere Informationen finden Sie auf dem „Infoblatt für Nachhilfe suchende Schüler", das im Sekretariat für Sie bereitliegt, oder auf der Homepage der Schule unter „Schüler helfen Schülern".

 

Ergänzend dazu bieten wir seit dem vergangenen Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 eine zeitlich begrenzte „Lernbetreuung bei Startschwierigkeiten" (kurz „Starthilfe") an. Sie hat zum Ziel, vor allem die Kinder zu unterstützen, denen der Übertritt von der Grundschule auf das Gymnasium bzw. der Einstieg in die 2. Fremdsprache nicht so leicht fällt.

Ab Ende Oktober möchten wir den Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen das Angebot machen, sich in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik von ausgewählten und besonders befähigten Tutoren unter Anleitung von Fachlehrkräften helfen zu lassen, z.B. wenn sie einen Stoff nochmals erklärt haben wollen bzw. einüben müssen, weil sie ihn nicht verstanden oder vielleicht auch aus Krankheitsgründen versäumt haben..

Hier sind es die Fachlehrkräfte, die sich in einem gesonderten Schreiben an Sie wenden werden, falls festgestellt werden sollte, dass Ihr Kind sich mit dieser Unterstützung leichter tun würde. Die Tutoren werden sich für diese Hilfe im Anschluss an den Vormittagsunterricht fachabhängig am Montag, Dienstag oder Donnerstag zwischen 13.00 und 13.45 Uhr zur Verfügung stellen.

In gleicher Wiese möchten wir auch versuchen, Anfangsschwierigkeiten beim Erlernen der zweiten Fremdsprache in der 6. Klasse aus dem Weg zu räumen. Jeweils am Dienstag in der 7. Stunde stehen ältere Schüler(innen) bereit, unseren Sechstklässlern in Latein oder Französisch zu helfen.

Dieses kostenlose Angebot kann sich nur auf einen begrenzten Zeitraum von wenigen Wochen erstrecken, da sonst die individuelle Unterstützung des einzelnen Schülers nicht möglich ist. Die hierbei anfallenden Kosten werden von Elternbeirat und Schule abgefangen.

Sollte Ihr Kind in dem einen oder anderen Fach über längere Zeit kompetente Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an „Schüler helfen Schülern"

Elternbeirat, Tutoren und alle Lehrkräfte, die sich hier über ihre normale Unterrichtsverpflichtung hinaus engagieren, hoffen, dass dieses Angebot bei Ihren Kindern auf Interesse stößt. Ein besonderer Dank geht von dieser Stelle aus an Frau Schreiber vom Elternbeirat. 

 

•3.             „Handy" und sonstige digitale Speichermedien

Gemäß Art. 56 (5) des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind „im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (...) Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten." Bei Zuwiderhandlungen kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden. 

 

•4.             Informationsabende, Elternsprechabend, Elternsprechstunden

Wir bitten Sie, im eigenen Interesse stets Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften zu halten! Informieren Sie sich über die schulischen Leistungen Ihres Kindes während des Schuljahres. Auf diese Weise können Sie viel zur schulischen Entwicklung Ihrer Kinder beitragen. Dies wiederum kann den Zeugnissen viel von der Brisanz nehmen, die ihnen am Schuljahresende gerne beigemessen wird.

Jede hauptamtliche Lehrkraft hat eine feststehende Sprechstunde pro Woche - eine entsprechende Liste ging Ihnen bereits zu. Falls Sie aus beruflichen Gründen diese Sprechstunde nicht nutzen können, stehen Ihnen die Lehrkräfte nach Vereinbarung gerne auch zu anderer Zeit zur Verfügung.

In bestimmten Fällen kann es hilfreich sein, wenn Ihr Kind mit zur Sprechstunde einer Lehrkraft kommt. Während dies im Rahmen des Elternsprechabends völlig unproblematisch erscheint, sollte die Teilnahme an einer Sprechstunde während der Unterrichtszeit nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein. Findet in der fraglichen Zeit ein Leistungsnachweis statt, ist eine Unterrichtsbefreiung zum Besuch der Sprechstunde leider nicht möglich. 

Am Donnerstag, den 22. Oktober wird es um 18.00 Uhr für die Eltern und Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe 5 einen ersten Informationsabend geben. Hier werden unser Pädagogischer Betreuer der Unterstufe, Herr OStR Rummel bzw. unser Beratungslehrer, Herr StD Faßnacht referieren.

Unter Vorsitz der Klassenleitungen finden an diesem Abend ab 19.30 Uhr für die Eltern aller Fünftklässler die Klassenelternversammlungen mit den Fachlehrkräften statt. Zu Ihrer Information seien hier noch einmal die Klassenleitungen der 5. Jahrgangsstufe namentlich aufgeführt: 

Klasse

5a

5b

5c

5d

5e

Klassenleitung

StRin Blank

StD Faßnacht

StR Knott

StRin Bezold

StRin Gatzoflias

Am Mittwoch, den 28.Oktober 2009 findet ab 18.00 Uhr für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 ein wichtiger Informationsabend zu den Themen „Wahl der Ausbildungsrichtung ab Jahrgangsstufe 8" und „Wintersportwoche" statt. Im Anschluss daran werden ab 19.30 Uhr die Klassenelternversammlungen unter Vorsitz der Klassenleitungen abgehalten. 

Am Montag, den 09. November 2009 finden von 17.00 - 18.00 Uhr für die Eltern der Jahrgangsstufe 6 die Klassenelternversammlungen unter Vorsitz der Klassenleitungen statt.

Nach den Klassenelternversammlungen schließt sich am selben Abend von 18.15 - 20.00 Uhr der erste Elternsprechabend für die Jahrgangsstufen 5 und 6 an. Hier haben Sie Gelegenheit, mit allen Lehrkräften Ihrer Kinder zu sprechen. 

Am Montag, den 16. November 2009 findet ab 18.30 Uhr eine wichtige Informationsveranstaltung statt. Die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 werden an diesem Abend über die Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe informiert werden. Im Anschluss daran werden ab 20.00 Uhr die Klassenelternversammlungen der Jahrgangsstufe 10 abgehalten. 

Der Termin für den Informationsabend für die Eltern der Jahrgangstufen 8 und 9 sowie für die sich daran anschließenden Klassenelternversammlungen steht noch nicht fest, da der Termin noch mit dem Referenten für den Informationsabend abgesprochen werden muss. 

Für die Jahrgangsstufen 7 bis 13 findet der erste Elternsprechabend am Mittwoch, den 02. Dezember 2009 von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der Schule statt.

Zu all diesen Veranstaltungen ergehen noch besondere Einladungen. 

Zwischen dem 01.02.2010 und dem Tag der Ausgabe des Zwischenzeugnisses (12.02.2010) finden keine Sprechstunden statt. In der Zeit danach bis ca. 01.03.2010 werden die Sprechstunden wegen voraussichtlich erforderlicher Stundenplanänderungen in der Regel neu festgelegt. Sie erhalten dann eine neue, für das 2. Halbjahr gültige Liste. In der fraglichen Zeit können Sie in dringenden Fällen über das Sekretariat einen Gesprächstermin vereinbaren. 

 

•5.             Schulaufgaben und weitere Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise werden gemäß § 57 (2) GSO nach der Besprechung in den Klassen mit nach Hause gegeben, ohne dass ein besonderer Antrag zu stellen ist. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass Ihnen die Arbeiten vorgelegt und binnen einer Woche unverändert wieder zur Schule gebracht werden. Andernfalls kann die Hinausgabe weiterer Arbeiten unterbleiben. 

Schriftliche Leistungsnachweise

Große schriftliche Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, kleine schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte. 

Die folgende Übersicht informiert über die Anzahl der Schulaufgaben in den verschiedenen Fächern der Jahrgangsstufen 5 mit 10 (gemäß § 54 (1) GSO) bzw. über den Ersatz von Schulaufgaben durch andere gleichwertige Leistungsnachweise im Schuljahr 2009/10. 

Fach / Jahrgangsstufe

6

7

8

9

10

Deutsch            

    4* 1)

   4* 2)

   4* 1)

   4* 2)

   4* 4)

3

Englisch             (1. Fremdspr.)

4

   4*3)

3

3

3

   3*3)

Latein                 (2. Fremdspr.)

-

4

4

4

3

3

Französisch       (2. Fremdspr.)

-

4

   4* 3)

4

   3*3)

3

Französisch       (SG / 3. Fremdspr.)

-

-

-

4

4

   4* 3)

Italienisch          (SG / 3. Fremdspr.)

-

-

-

4

   4* 3)

   4* 3)

Mathematik       (NTG und SG)

4

4

4

3

4

3

Physik                (NTG und SG)

-

-

-

2

2

2

Chemie               (NTG)

-

-

-

2

2

2

 

  Ab Jahrgangsstufe 8:   NTG  =  naturwissenschaftlich-technologischer Zweig  oder  SG  =  sprachlicher Zweig

 

Gemäß § 54 (2) GSO wird in den mit *) gekennzeichneten Fällen eine dieser Schulaufgabe ersetzt durch 

* 1)  zwei schulinterne fachliche Leistungstests,

* 2) einen zentralen fachlichen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen fachlichen Leistungstest,

* 3)  eine qualifizierte mündliche fremdsprachliche Prüfung,

* 4)  zwei Kurzarbeiten.

 

Im Internet können bei den verschiedenen Fachreferaten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Informationen für Eltern zu Jahrgangsstufentests abgerufen werden. Z.B. für das Fach Deutsch unter www.isb.bayern.de Þ Fächer Þ Deutsch Þ Jahrgangsstufentests (Gymnasien). 

In der Qualifizierungsphase der Oberstufe (Jgst. 11 in G8 und Jgst. 12 bzw. 13 in G9) werden in allen einbringungspflichtigen Fächern große schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben) abgehalten. Ausnahmen hiervon treten auf in den Kursen einer fremdsprachlichen Konversation (zwei mündliche Prüfungen anstelle einer Schulaufgabe) sowie in allen drei modernen Fremdsprachen (E, F, It), wenn im Ausbildungsabschnitt 11/2 (G8) eine qualifizierte mündliche fremdsprachliche Prüfung eine Schulaufgabe ersetzt. 

 

Kleine Leistungsnachweise

Die Mindestanzahl der kleinen Leistungsnachweise beträgt zwei pro Halbjahr (je Schüler und Fach). Davon ist mindestens einer mündlich (Rechenschaftsablage, Unterrichtsbeitrag, Referat), in Nicht-Kernfächern mindestens einer schriftlich (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte). Gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz können auch in der Kursphase (K12, K13) Stegreifaufgaben gefordert werden.

Die Kurzarbeiten beziehen sich jeweils auf sechs vorangegangene Unterrichtsstunden und auf das Grundwissen.

Tage, an denen eine Schulaufgabe oder ein gleichwertiger Leistungsnachweis zum Ersatz einer Schulaufgabe abgehalten wird, sind von Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten freizuhalten.

Bei (gekoppelten) Klassen/Gruppen, in denen nur ein Teil eine solche Arbeit (Schulaufgabe bzw. gleichwertiger Ersatz oder angekündigter Leistungsnachweis) schreibt, können die Stegreifaufgaben der Schüler, die keine solche Arbeit schreiben, gewertet werden.

Bei Nachholschulaufgaben ist analog zu verfahren.

 

Weitere wichtige Bestimmungen der Schulordnung für die Gymnasien (GSO):

§ 55 (2): Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden und fragen auch Grundwissen ab. 

§ 58 (1): Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden. 

§ 58 (3): Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden. 

§ 58 (4): Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis oder wird eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt. 

 

•6.             Häusliche Aufgaben und Freizeit

Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Aufgabenheft, in das jeder Lehrer alle schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Hausaufgaben eintragen lässt. Alle Beteiligten sollen aus dem Aufgabenheft jederzeit ein vollständiges Bild der vom Schüler verlangten häuslichen Arbeiten gewinnen können.

Gemäß § 52 (3) GSO sind folgende Grundsätze für die schriftlichen Hausaufgaben festgelegt:

In den Jahrgangsstufen 5 - 10 werden schriftliche Hausaufgaben in der Regel nur in Kernfächern gegeben. In allen anderen Fächern sind gelegentliche, nicht zu umfangreiche schriftliche Hausaufgaben (z.B. Anfertigung und Auswertung von Grafiken, Tabellen ...) möglich.

In den Jahrgangsstufen 11 - 13 sind schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern möglich.

In der Oberstufe (Jgst.11 des G8 sowie 12 u.13 des G9) sind schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern möglich.  

An Tagen, an denen die Klasse verpflichtenden Nachmittagsunterricht hat, sollen in den Jahrgangsstufen 5 - 9  keine schriftlichen Hausaufgaben auf den nächsten Tag gegeben werden, während in den  Jahrgangsstufen 10 - 13 schriftliche Hausaufgaben, auch auf den nächsten Tag, zulässig sind und im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft liegen. 

Bitte überprüfen Sie gelegentlich anhand des Stundenplans, ob Ihr Kind die für den betreffenden Schultag notwendigen Bücher und Hefte eingepackt hat - und nur diese, damit der Schulranzen nicht unnötig belastet wird. 

Die Freizeit und das außerschulische Verhalten der Schülerinnen und Schüler bleiben in der Regel außerhalb der Verantwortung und Beurteilung der Schule. Die Erziehungsberechtigten sind gehalten, für die pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und die von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie sollten auch darauf achten, dass Ihre Kinder nicht durch außerschulische Einflüsse zu stark abgelenkt werden. 

Als fester Nacharbeitstermin steht künftig jeweils am Freitag die Zeit von 13.30 bis 14.15 Uhr zur Verfügung. Über die Anordnung einer Nacharbeit für Ihr Kind werden Sie wie bisher durch schriftlichen Hinweis informiert. 

 

•7.             Wahlfächer sowie Chor und Orchester

Das Platen-Gymnasium bietet eine Reihe von Wahlfächern an, die am Nachmittag stattfinden, u. a. Mediation (Streitschlichter), Schulspiel, Instrumentalunterricht (Cello, Violine, Kontrabass), Tastschreiben und Schülerzeitung.

Für die Jahrgangsstufe 5 werden der Unterstufenchor (Herr Goldhahn) sowie die Mitarbeit in der Schülerzeitung (Herr Walde) angeboten. Selbstverständlich können bereits die Fünftklässler an einer der beiden Stützpunktsportarten (Basketball und Tischtennis) am Freitagnachmittag teilnehmen.

Die Anmeldung zu den Wahlfächern gilt für die Dauer eines Schuljahres, d. h. die Teilnahme ist verpflichtend und der Besuch darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der Schulleitung vorzeitig abgebrochen werden. Auf der anderen Seite sollten Sie auch bedenken, dass die Teilnahme an zu vielen Aktivitäten die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen kann. Dies gilt insbesondere für die Mittelstufenklassen.

 

In diesem Schuljahr bietet die Schule an:

Wahlunterricht

Lehrkraft

  

Wahlunterricht

Lehrkraft

Erste Hilfe Kurs

Herr Faßnacht

 

Chor (8. -  13. Kl.)

Frau Eigenberger

Mediation

(Streitschlichter)

Frau Seefried /

Frau Fläschner

 

Orchester I

(Streicher u. Holzbläser)

Frau Eigenberger

Schülerzeitung Plabla

Herr Walde

 

Chor (Unterstufe)

Herr Goldhahn

Schulspiel AG

Herr Pelczer

 

Platen-Band (Orchester II)

Herr Goldhahn

Chinesisch

Herr Zhang

 

Vororchester (für Streicher)

Herr Goldhahn

Tastschreiben am PC

Frau Kern

 

Cello

Frau Mehringer

Tischtennis

Frau Fläschner

 

Kontrabass

Herr Kupin

Basketball (Mädchen)

Herr Hämmerle

 

Violine

Frau Endres

Basketball (Jungen)

Herr Ruckdeschel

 

 

 

 •8.             Sport

Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in Sport (ganz oder teilweise) kann nur auf Grund eines schulärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter ausgesprochen werden. Wenn Ihr Kind wegen Erkältung, Verletzung o. Ä. in einer einzelnen Sportstunde nicht mitturnen kann, muss es dies in Entsprechung der Bestimmungen der Schulordnung vor Beginn der Sportstunde seinem Sportlehrer sagen. Die Sportlehrkraft kann Ihr Kind dann von der Teilnahme an den Übungen befreien bzw. von der Anwesenheitspflicht entbinden, wenn es eine von Ihnen unterzeichnete, formlose schriftliche Bestätigung vorlegt.

 

•9.             Schulversäumnisse

Jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch in Einzelstunden) oder von verpflichtenden Veranstaltungen der Schule (z. B. Wandertag) muss unter Angabe des Grundes von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Bei Erkrankung ist die Schule noch vor Unterrichtsbeginn zu verständigen; bei telefonischer Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (§ 37 (1) GSO). In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie ein Muster für diese Entschuldigung. 

Jede Befreiung bzw. Beurlaubung von Unterrichtsstunden und jedes Fehlen, das nicht durch Erkrankung oder einen anderen zwingenden Grund veranlasst ist, bedarf eines vorherigen schriftlichen Antrages durch die Erziehungsberechtigten. Gemäß § 37(3) GSO kann eine Befreiung bzw. Beurlaubung nur in begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt werden.

Anträge auf Unterrichtsbefreiung etwa im Zusammenhang mit der Konfirmation können nur genehmigt werden, wenn am betreffenden Tag eine „religiöse Veranstaltung" besucht wird bzw. die „Erfüllung religiöser Pflichten" ansteht.

Um zu große Unterrichtsversäumnisse zu vermeiden, wollen Sie bitte, gerade auch im Interesse Ihrer Kinder, immer dann, wenn dies vertretbar ist, ärztliche Termine für den Nachmittag bzw. die unterrichtsfreie Zeit vereinbaren (Notfälle selbstverständlich ausgenommen). Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. 

Schülerinnen bzw. Schüler, die während des Unterrichts erkranken, bedürfen einer schriftlichen Unterrichtsbefreiung durch das Direktorat. Diese Bescheinigung muss von den Eltern gegengezeichnet werden. Sie ist bei Rückkehr in den Unterricht der Klassenleitung vorzulegen. 

 

•10.         Ferien im Schuljahr 2009/2010 und andere Termine, Fahrtenprogramm

Die Ferienzeiten können Sie der Anlage entnehmen. Da diese Termine durch die Presse schon lange bekannt sind, werden Sie dringend gebeten, beim Festlegen Ihrer Urlaubspläne die angegebenen Ferienzeiten zu beachten. Beurlaubungen zu früheren Terminen oder zur Verlängerung der Ferien sind prinzipiell nicht möglich. 

Am 02.12.2009, am 16.12.2009 sowie am 08.02.2010 und 09.02.2010 muss der von den hauptamtlichen Lehrkräften erteilte Nachmittagsunterricht wegen ordentlicher Sitzungen der Lehrerkonferenz bzw. wegen des Elternsprechabends ausfallen. 

Bitte merken Sie sich heute schon den Donnerstag, 17.12.2009, 19.30 Uhr, als Termin für unser Weihnachtskonzert in St. Gumbertus vor. 

Am  Mittwoch, 23.12.2009 endet vor den Weihnachtsferien der Unterricht bereits um 12.05 Uhr, sofern nicht anders lautende Absprachen zwischen den Lehrkräften und ihren Klassen getroffen werden. 

Die Wintersportwochen im österreichischen Wagrain finden für die 7. Jahrgangsstufe vom 10.01. bis 16.01.2010 und für die 8. Jahrgangsstufe vom 16.01. bis 22.01.2010 statt. 

Nachfolgend finden Sie vorläufige Daten zum Fahrtenprogramm der Schule in diesem Schuljahr. Die für den Schüleraustausch angeführten Schülerzahlen können nur ungefähre Angaben sein, da die tatsächliche Zahl der  Plätze immer von der tatsächlichen Zahl der Austauschpartner abhängt. Im Zweifelsfall muss hier leider das Los über die Teilnahme am Schüleraustausch entscheiden.

 

Austausch

Besuch

im Ausland

Besuch der Gastschüler

in Ansbach

Jahrgangs-

stufe

Schüler-

zahl

China

ca. April 2010

ca. Juli 2010

9 - 12

ca. 15

England

05.04. -  16.04.10

02.07.  -  10.07.10

9

20 - 25

Frankreich

31.10. -  11.11.09

05.04.  -  17.04.10

9 - 10

20 - 25

Italien - Cividale

erst 2010/11

erst 2010/11

10

10 - 15

Italien - Fermo

März/April 2010

23.10.  -  30.10.09

10

ca. 15

 Schüleraustausch, Wintersportwochen oder auch Studienfahrten werden - wie Ihnen sicher bekannt ist - durch unseren Elternbeirat immer wieder großzügig unterstützt. Im Bedarfsfall  sind durch die Erziehungsberechtigten entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung an den Elternbeirat zu stellen.

Inwieweit die Studienfahrten der Oberstufe im gewohnten Umfang stattfinden können, wird von der zukünftigen Budgetierung der Reisekosten abhängen. 

 

•11.    Versicherungsfragen

Irgendwelche Versicherungsbeiträge werden nicht erhoben. Sie sollten freilich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, damit keine Kosten auf Sie zukommen, wenn Ihr Kind in der Schule einen Schaden anrichtet. Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die Ihrem Kind gehören, sind leider nicht versichert. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, vorsichtig damit umzugehen. Wertsachen sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. Geldbörsen etc. soll der Schüler im eigenen Interesse stets bei sich tragen. In begrenzter Anzahl stehen mietbare Schließfächer zur Verfügung. 

 

•12.    Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 8)

Jeder Schüler ist bei Unfall durch die genannte Versicherung geschützt, wenn körperliche Schäden während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück eintreten. Dies gilt auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss und bei Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden. Ersatz von Sachschäden wird leider nicht gewährt. Bitte füllen Sie im Falle eines Schulunfalls das Formblatt des BayGUVV aus. Dieses ist im Sekretariat des Platen-Gymnasiums erhältlich und muss dort auch unverzüglich wieder abgegeben werden. Für den außerschulischen Bereich einschließlich der Ferien empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. 

 

•13.    Einlass in die Gebäude und Stundenplan

Die Türen zu den einzelnen Gebäuden unserer Schule werden um 7.45 Uhr geöffnet. Auswärtige Schüler, die früher eintreffen, können die Pausenhalle aufsuchen. Sie ist bis 17.30 Uhr geöffnet. 

Der reguläre Stundenplan der Schule sieht wie folgt aus:

 

Schüler im Klassenzimmer

 7.50  Uhr

Unterrichtsbeginn

 7.55  Uhr

1. Stunde

 7.55  -   8.40  Uhr

2. Stunde

 8.40  -   9.25  Uhr

erste Pause

 9.25  -   9.40  Uhr   (15 Minuten)

3. Stunde

 9.40  -  10.25 Uhr

4. Stunde

10.25  -  11.10 Uhr

zweite Pause

11.10  -  11.20 Uhr  (10 Minuten)

5. Stunde

11.20  -  12.05 Uhr

6. Stunde

12.05  -  12.50 Uhr

Unterrichtsschluss

12.50  Uhr

7. Stunde

13.00  -  13.45 Uhr

Beginn des Nachmittagsunterrichts

13.45  Uhr

8. Stunde

13.45  -  14.30 Uhr

9. Stunde

14.30  -  15.15 Uhr

Pause

15.15  -  15.30 Uhr  (15 Minuten)

10. Stunde

15.30  -  16.15 Uhr

11. Stunde

16.15  -  17.00 Uhr

 •14.         Mitglieder des Elternbeirats

Auf der Rückseite der Sprechstundenliste finden Sie die Mitglieder des amtierenden Elternbeirats verzeichnet. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an eines dieser Mitglieder.

Nach dem Ausscheiden des 1. Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Hartmann, hat der Elternbeirat am Ende des vergangenen Schuljahres Herrn Dr. Feldheim zum 1. Vorsitzenden und Frau Schreiber zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Wir gratulieren den beiden erfahrenen Elternbeiräten zu ihrer Wahl und freuen uns auf eine Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit. 

 

•15.         Schließfächer

Zu Beginn dieses Schuljahres hat der Elternbeirat neue Schließfächer angeschafft, die Sie für Ihr(e) Kind(er) mieten können.

Das neue Angebot des Elternbeirats ist deutlich billiger als das bisherige des kommerziellen Anbieters. Das Schließfach kostet nunmehr nur 20 Euro pro Schuljahr. Der Betrag ist im Voraus zu bezahlen. Die Schlüsselkaution, die ebenfalls 20 Euro beträgt, wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an Sie zurück bezahlt. Für einen weiteren Schlüssel (z.B. für Geschwister) sind ebenfalls 20 Euro Kaution zu hinterlegen. Die Mietdauer beträgt ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, falls nicht zum Schuljahresende gekündigt wird. 

Das Informationsschreiben „Schließfach am Platen-Gymnasium Ansbach" mit einem Abschnitt für den Schließfach-Mietvertrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule.

 

•16.         Kopiergeld

In vielen Fächern erhalten die Schüler von ihren Lehrkräften zusätzliches Unterrichtsmaterial in Form von Kopien als wichtige Lernhilfen ausgeteilt. Diese Arbeitsblätter können jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Um nun nicht jedes Mal von jedem Schüler kleinere Geldbeträge zur Deckung der Unkosten einsammeln zu müssen, wurde mit dem Elternbeirat der Schule vereinbart, dass auch am Platen-Gymnasium, ebenso wie an vielen anderen Schulen, jeweils zu Beginn eines Schuljahres ein einmaliger Unkostenbeitrag erhoben wird. 

Dieser ist für die einzelnen Stufen des Gymnasiums unterschiedlich hoch und beträgt: 

für die Unterstufe         (Jgst.   5   -   7)           €   7,00

für die Mittelstufe         (Jgst.   8   - 10)           €   9,00

für die Oberstufe          (Jgst. 11   - 13)           € 12,00 

In diesem Betrag sind € 0,60 als Mitgliedsbeitrag für die Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern enthalten. Die Landeselternvereinigung, in der auch die Schülereltern des Platen-Gymnasiums aufgrund des entrichteten Jahresbeitrages über den Elternbeirat Mitglied sind, vertritt mit Nachdruck und durchaus erfolgreich die Interessen der Schülereltern gegenüber dem Kultusministerium.

Das Direktorat bittet Sie, den oben genannten einmal jährlich zu entrichtenden Betrag Ihrem Kind mitzugeben, wenn der Klassenleiter dies veranlasst. Das „Kopiergeld" wird von der Schule verwaltet, die über den Verbrauch dem Elternbeirat gegenüber Rechenschaft ablegt. 

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im Keller des D-Baus selbst Kopien anzufertigen und können dazu private Kopierkarten im Sekretariat erwerben.

 

•17.         Schulwegkosten

Fahrschüler der Jahrgangsstufe 10 und höher werden gebeten, im März 2010 bei Frau Paul (Sekretariat) klären zu lassen, ob im kommenden Schuljahr die Erstattung von Fahrtkosten noch möglich ist.

 

•18.         Schonender Umgang mit Ressourcen

Achten Sie bitte auch darauf, zur Vermeidung von aufwändigem Verpackungsmaterial Ihren Kindern die Pausenverpflegung in wieder verwendbaren Behältnissen mit in die Schule zu geben. Gleiches gilt für Getränkeverpackungen.

Halten Sie Ihre Kinder bitte dazu an, auch in der Schule Papier und Restmüll getrennt in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu geben. Wird Papiermüll -  was in der Vergangenheit leider immer wieder vorkam - mit Restmüll verunreinigt, so wird dieser verunreinigte Papiermüll vom Reinigungspersonal wie Restmüll behandelt. Vom Reinigungspersonal kann nicht erwartet werden, dass es Mülleimer durchsucht und Müll nachträglich trennt.

Wir bitten Sie schließlich, beim Einkauf der Lernmittel für Ihre Kinder, z.B. Hefte und anderes Schreib- und Zeichenmaterial, die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Bitte kaufen Sie stets umweltgerechte, umweltfreundliche Produkte.

 

•19.         Intensivierungsstunden im Schuljahr 2009/10

Wie aus dem Vorjahr bereits bekannt ist, wurde die Stundentafel des achtjährigen Gymnasiums modifiziert: Der Gymnasiast muss künftig nur noch 260 Wochenstunden fachbezogenen Unterricht besuchen und ist darüber hinaus verpflichtet, fünf Stunden individuell (z.B. durch Belegen von Förderangeboten oder Wahlunterricht) zu erbringen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderung der Stundentafel:

 

Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

11

12

Gesamt

Fachunterricht

28

30

31

32

34

34

33

33

255

Pflichtintensivierg.

2

2

1

 

 

 

 

 

5

Pflichtunterricht

Nachmittage mit...

30

32

32

32

34

34

33

33

260

0

1

1

1

2

2

o.A.

o.A.

 

Wahlunterricht

Je nach Angebot der Schule

 

Flexible Intensiv.

1

1

1

2

2

2

 

 

9

Von den in der bayerischen Stundentafel für die Jahrgangsstufen 5 - 10 insgesamt vorgesehenen 14 Intensivierungsstunden sind 5 verpflichtend in den Jahrgangsstufen 5 - 7 zu besuchen. Den kultusministeriellen Vorgaben gemäß (Kernfachbindung) und im Einvernehmen mit den Schulgremien am Platen-Gymnasium werden diese verpflichtenden Intensivierungsstunden wie folgt verteilt:

 

Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

1. Pflichtintensivierungsstunde im Fach

D

F / L

E

 

 

 

2. Pflichtintensivierungsstunde im Fach

E

M

 F / L*

 

 

 

  * Da in der 7. Jahrgangsstufe der Musikunterricht um eine Wochenstunde reduziert werden musste, ist auch die zweite Intensivierungsstunde eine Pflichtstunde.

Die restlichen 9 Intensivierungsstunden werden von der Schule im reduzierten Umfang angeboten, im Stundenplan ausgewiesen und als flexible Intensivierungsstunden bezeichnet. Das Angebot an flexiblen Intensivierungsstunden finden Sie nachfolgend im Überblick. 

Jahrgangsstufe 5: Flexible Intensivierung im Fach Mathematik in den Vormittagsstundenplan integriert. 

Jahrgangsstufe 6: Flexible Intensivierung im Fach Deutsch oder Englisch jeweils am Dienstag in der 10. Stunde (Ausnahme: E-Intensiv. der Klasse 6d am Mittwoch in der 7. Stunde). 

Jahrgangsstufe 7: Flexible Intensivierung in der 2. Fremdsprache als Pflichtstunde im Vormittagsstundenplan integriert (Vgl. oben). 

Jahrgangsstufe 8: Flexible Intensivierungsstunden in verschiedenen Kernfächern.

Stunde

Mo

Di

Mi

Do

Fr

7.

M

 

M

 It / F / L / E / M

E

10.

 

E / It / F / M

 

 

 

 Für die Jahrgangsstufen 9 und 10 werden klassenübergreifend flexible Intensivierungsstunden in verschiedenen Kernfächern angeboten. Zu den angegebenen Zeiten stehen Kernfachlehrkräfte den Schülerinnen und Schülern für individuelle Hilfestellungen zur Verfügung.

Jahrgangsstufe 9: Flexible Intensivierungsstunden

Stunde

Mo

Di

Mi

Do

Fr

7.

F / M

  It / L 

 

 

E / L / Ph

8.

 

E

 

 

 

 Jahrgangsstufe 10: Flexible Intensivierungsstunden

Stunde

Mo

Di

Mi

Do

Fr

7.

It

E

 

 

F

8.

F

 

 

 

L

Die flexiblen Intensivierungsstunden sind, sofern die Schülerinnen und Schüler nicht schon durch die Klassenleitungen bzw. Fachlehrkräfte dafür eingeteilt worden sind, als freiwilliges Angebot zu verstehen. Erkennt die Fachlehrkraft oder die Klassenleitung bei einer Schülerin oder einem Schüler einen besonderen Förderbedarf, so kann in diesem Fach die flexible Intensivierungsstunde zu einer Pflichtstunde erklärt werden.

Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Erziehungsberechtigte sicherstellen müssen, dass ihr Kind in der Unter- und Mittelstufe insgesamt fünf individuelle Unterrichtsstunden aus dem Angebot der Schule (flexible Intensivierungsstunden und/oder Wahlunterricht) besucht, um die Vorgabe 260 + 5 Wochenstunden zu erfüllen. Die Schule wird die Teilnahme an diesen zusätzlichen Stunden dokumentieren.

 

•20.         Schulische Veranstaltungen und Veröffentlichungen in Wort und Bild

Sie als Erziehungsberechtigte  bzw. Ihre Kinder haben sicher schon festgestellt, dass das Schulleben am Platen-Gymnasium sehr vielfältig und interessant ist. Immer wieder werden schulische Veranstaltungen stattfinden, die durch schriftliche Berichte und Fotos dokumentiert werden. Gemäß Art. 85(3) BayEUG dürfen Namen, Geburtsdaten und Angaben über besondere schulische Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Jahresbericht der Schule veröffentlicht werden. Im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen könnten aber auch Fotos, auf denen Ihr Kind zu erkennen ist, in unseren Jahresbericht gelangen. Gleiches gilt für die örtlichen Zeitungen oder unsere Homepage sowie für die Klassenfotos im Jahresbericht. Von der örtlichen Presse werden immer wieder auch Namen von Schülerinnen und Schülern erfragt, die in Schulmannschaften, bei Wettbewerben oder bei schulischen Veranstaltungen aktiv bzw. erfolgreich sind. Selbst der lokale Fernsehsender war schon in unserem Hause und interviewte Schülerinnen im Rahmen einer Schulveranstaltung.

Prinzipiell gehen wir zwar davon aus, dass jeder „Platenser" stolz darauf ist, in den genannten Medien namentlich erwähnt oder gar im Bild gezeigt zu werden. Aber es ist uns auch ein Anliegen, die Persönlichkeitsrechte Einzelner nicht zu verletzen. Deshalb bitten wir Sie und, falls Ihr Kind das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat, auch Ihr Kind, im nachfolgenden Abschnitt um Zustimmung zur Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Bildern und gegebenenfalls des Namens Ihres Kindes für die genannten Medien im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen. Sollten Sie der Veröffentlichung bzw. Weitergabe eines Bildes bzw. des Namens ihres Kindes im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen widersprechen wollen, so füllen Sie bitte den nachfolgenden Abschnitt entsprechend aus.

Ihre Zustimmung in diesem Schuljahr können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

 

•21.         ESIS - Elektronisches-Schüler-Informations-System

Bislang sind Sie es gewohnt, Informationen seitens der Schule in Papierform durch Rundschreiben zu bekommen. Der Empfang für diese Informationen muss von Ihnen durch Unterschrift quittiert und wieder an die Schule zurückgeleitet werden. Die Klassenleitungen sammeln die Quittungsabschnitte während der Unterrichtszeit ein und überprüfen diese auf Vollständigkeit. Für dieses Verfahren braucht man vor allem in der Unterstufe erheblich Zeit, was die eigentliche Unterrichtszeit entsprechend verkürzt. Außerdem fällt in der Schulverwaltung zusätzlicher Arbeitsaufwand für den Rücklauf der Anschreiben an.

An verschiedenen bayerischen Gymnasien wurde deshalb dieses Verfahren durch ein neues, EDV-basiertes System (ESIS) ersetzt. Dieses Verfahren bringt folgende Vorteile:

•·       Die Information erreicht die Eltern schneller und zuverlässiger, z.B. auch dann, wenn das Kind krank ist und das Rundschreiben ausgegeben wird.

•·       Die Klassenlehrer können die Klasseneltern kurzfristiger erreichen.

•·       Die Rückmeldung über den Empfang der Infoschreiben wird von den Erziehungsberechtigten einfach per E-Mail quittiert und von ESIS mit den Klassenlisten abgeglichen.

•·       Die Umwelt wird geschont, da weniger Papier verbraucht wird.

 

Zur Teilnahme an diesem System müsste eine Anmeldung per Internet erfolgen, wobei Ihre E-Mail-Adresse, der Name Ihres Kindes und die von ihm besuchte Klasse elektronisch gespeichert werden würden. Diese Daten würden nur für das Elterninformationssystem ESIS verwendet und darüber hinaus weder genutzt noch an nicht mit der ESIS-Administration beauftragte Dritte weitergegeben werden.

Die technische Abwicklung von ESIS wird aktuell an den Schulen, die ESIS bereits eingeführt haben, von Herrn Herbert Elsner, Schülervater des Ohm-Gymnasiums Erlangen, betraut. Dieser Dienstleister hätte ebenfalls Zugang zu den o. g. Daten. Er dürfte diese jedoch nur zur Administration von ESIS und nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus wäre er verpflichtet, die Informationen den deutschen Datenschutzgesetzen gemäß zu behandeln.

Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen oder an ESIS nicht teilnehmen wollen, so würden Sie die Rundschreiben wie bisher in Papierform über Ihr Kind erhalten.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die weitere schulische Laufbahn Ihres Kindes

 

Ihr  

Jochen Heldmann

Schulleiter


Platen-Gymnasium Ansbach · Bahnhofplatz 15 · 91522 Ansbach

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